Sicherheit auf dem Wasser im Winter

Sicherheit auf dem Wasser im Winter

Zur Erinnerung an alle aktiven Ruderinnen und Ruderer wird auf die Ruderordnung verwiesen:

Rudern im Winter birgt die große Gefahr der niedrigen Wassertemperaturen, Kentern im Winter kann lebensgefährlich werden.

Deshalb gilt gemäß §15 unserer Ruderordnung:

Unter Winterrudern ist der Ruderbetrieb zwischen Abrudern und Anrudern zu verstehen. Allen, die in dieser Zeit rudern, muss die besondere Gefährlichkeit des Ruderns zu dieser Jahreszeit bewusst sein.

Insbesondere die schnelle Unterkühlung nach dem Kentern stellt ein großes Risiko dar. Deshalb sollten ungesteuerte Rennboote nur mit Schwimmhilfen (EN ISO 12402-5) oder mit Schwimmwesten (EN ISO 12402-4) genutzt werden.

Für Jugendliche ist dies verpflichtend.

Wegen der besonderen Gefahr empfehlen wir auch unseren Mitgliedern über 18 Jahre bei der Nutzung von ungesteuerten Rennbooten das Tragen einer Schwimmhilfe bzw. einer Schwimmweste.

Weitere Informationen zur den Gefahren und den möglichen Schwimmhilfen/-westen finden sich hier...